23.02.2023 - 6.14 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Fraktio...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr H.-O. Schmiedeberg informiert über den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD/DIE LINKE-Fraktion.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine genaue Berechnung des Hebesatzes und der daraus resultierenden Grundsteuer nicht bis zum 1. Quartal 2024 gewährleistet werden kann, da hierfür das Vorliegen der Grundsteuermessbescheide maßgeblich ist.

 

In diesem Zusammenhang beantragt Herr H.-O. Schmiedeberg folgendes in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen:

„Sollten dem Amt Klützer Winkel bis zum 1. Quartal 2024 noch nicht alle neuen Grundsteuermessbescheide vorliegen, ist seitens der Verwaltung im Jahr 2024 eine Schätzung vorzunehmen und im Jahr 2025 hat sodann eine entsprechende Korrektur zu erfolgen.“

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 1. Januar 2025 einkommensneutral geregelt. Das bedeutet, die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird durch die Grundsteuerreform 2025 möglichst keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuer planen.

 

2. Die Hebesätze der Gemeinde für die Grundsteuer A und B werden entsprechend zum 01.01.2025 angepasst.

 

3. Eine genaue Berechnung des Hebesatzes und der daraus resultierenden Grundsteuer erfolgt über das Amt Klützer Winkel, in Abstimmung mit dem Finanzausschuss, für den Doppelhaushalt 2024/2025 im 1. Quartal 2024.

 

4. Sollten dem Amt Klützer Winkel bis zum 1. Quartal 2024 noch nicht alle neuen Grundsteuermessbescheide vorliegen, ist seitens der Verwaltung im Jahr 2024 eine Schätzung vorzunehmen und im Jahr 2025 hat sodann eine entsprechende Korrektur zu erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Der Beschluss wurde zur Kenntnis genommen und wird in der HH-Planung berücksichtigt.

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Anlagen zur Vorlage