25.10.2023 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 32 der Gemeinde Hohenkirchen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, nimmt ab 20.20 Uhr an der Sitzung teil. Er informiert die Gemeindevertretung über die Inhalte der Beratung im Bauausschuss.

Er weist daraufhin, dass die Gemeindevertretung darauf zu achten hat, wie zukünftig mit Nutzungsanträgen umzugehen ist. Es ist nur Dauerwohnen erlaubt.

 

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Beschluss aus BA:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1.                   Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor. Die Nachbargemeinden wurden aufgrund der Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB und der Regelung der ansonsten nach § 34 BauGB zu beurteilender Bebauung nicht beteiligt. Es ergeben sich
  • zu berücksichtigende,
  • teilweise zu berücksichtigende und
  • nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und der vorliegenden Anträge sind im Entwurf folgende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zu ergänzen.

 

 Traufhöhe max. 4,5 m

 Anzahl Vollgeschosse I

 GRZ  0,25

 min. 750 m² Grundstück je Wohneinheit

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

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Anlagen zur Vorlage