23.08.2023 - 11.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ehrlich erklärt sich weiterhin für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Herr Mahnel erläutert den Bebauungsplan. Es werden Änderungen im Teil B (Text) vorgenommen. Diese werden als Anlage zum Protokoll genommen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1.                Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) - nebst Änderungen - sowie der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1.                Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 wird wie folgt begrenzt:

-  im Nordosten: durch die Ferienanlage „Seeblick“,

-  im Osten: durch die Strandstraße (K19),

-  im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

-  im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

  1.                Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1.                Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1.                Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1.                In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Wolfgang Ehrlich

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Ehrlich wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Beschluss wurde am 07.10.2023 ortsüblich bekanntgemacht. Die Beschlussvorlage wie der Beschluss wurden im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen