01.02.2023 - 9.2 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertreter beraten darüber, ob der Beschluss zurückgestellt werden soll. Dies wird mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt den Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 32 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die „Ortslage Wohlenhagen“ und bestimmt den Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 für die „Ortslage Wohlenhagen“ erfolgt gemäß § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Ortslage Wohlenhagen“ wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1:

- im Norden:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

- im Osten:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,

- im Süden:  durch Waldflächen,

- im Westen:  durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Teilbereich 2:

- im Norden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche

 Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),

- im Süden:  durch Waldflächen,

- im Westen:  durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13 und

 durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 32 "Ortslage Wohlenberg" der Gemeinde Hohenkirchen wurde dem zuständigen Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage