01.02.2023 - 8 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi., 01.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr van Leeuwen gibt die aus dem nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 12.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen lehnt die Zustimmung zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Pferdeteich ab.
TOP 12.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
1. Die Realisierung der Sanierung der Wohnblöcke mit 24 WE in Groß Walmstorf.
2. Die Planungsleistungen werden ausgeschrieben. Ein Ausschreibungsverfahren ist durch die Verwaltung vorzunehmen. Der Bürgermeister von Hohenkirchen wird zur Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 und 2)“ an ein qualifiziertes Ingenieurbüro ermächtigt. Der Bürgermeister von Hohenkirchen wird zur Unterzeichnung des Vertrages an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.
TOP 12.3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den Anliegern in Verhandlungen zu treten, um eine Grundstücksübertragung der sogenannten Umfahrungsgrundstücke auf die Anlieger zu verhandeln.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, ein Kaufpreis wird festgesetzt und bei Einigung sind die Kaufverträge abzuschließen. Die Kosten des Vertrages, seiner Durchführung sowie alle sonstigen Nebenkosten werden von der Gemeinde Hohenkirchen getragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, eine Fläche auch mit zum Kauf anzubieten. Mit dem Beschluss wird der Beschluss GV Hoki/20/14/15/6 aufgehoben.
TOP 12.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen, beschließt die Vereinbarung für einen ausgelagerten Arbeitsplatz abzuschließen und die Kosten entsprechend im Haushalt bereitzustellen.
