27.04.2022 - 4 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi, 27.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
Sitzung vom 21.04.2022
TOP 9.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das Nachtragsangebot Nr. 4 nicht anzunehmen.
TOP 9.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Nutzungsvertrag zu legitimieren sowie die jährliche Nutzungsgebühr.
TOP 9.3
Vertagt in die Sitzung vom 27.04.2022
TOP 9.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen fasst den Grundsatzbeschluss zur Zuwegung zum Reiterhof und die Verschiebung des vorgesehenen Kreisels. Details sind durch den Bauausschuss festzusetzen.
TOP 9.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, das Vorkaufsrecht auszuüben.
TOP 9.6
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Widerspruch gegen eine Baugenehmigung zurückzunehmen.
TOP 9.7
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am Mittwoch, 27.04.2022, vertagt.
TOP 9.8
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am Mittwoch, 27.04.2022, vertagt.
TOP 9.9
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am Mittwoch, 27.04.2022, vertagt.
TOP 9.10
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am Mittwoch, 27.04.2022, vertagt.
TOP 9.11
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am Mittwoch, 27.04.2022, vertagt.
Sitzung vom 27.04.2022
TOP 2.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den in der Anlage beigefügten Vertrag abzuschließen.
TOP 2.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
Die Kündigung eines Wasserliegeplatzes inkl. Fischerhütte zum nächstmöglichen Zeitpunkt und somit die zeitgleiche Zuweisung des Liegeplatzes und der dazugehörigen Fischerhütte an einen Antragsteller.
TOP 2.3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Kaufantrag für die Teilfläche abzulehnen.
TOP 2.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Kaufantrag für eine Teilfläche abzulehnen.
TOP 2.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, das Flurstück 25/34 Gemarkung Boltenhagen, Flur 1, zu verkaufen. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie alle sonstigen Nebenkosten sind durch die Erwerberin zu tragen.
TOP 2.6
Es ist kein Beschluss zustande gekommen.