08.11.2022 - 8.7 Bebauungsplan Nr. 34 „ehemaliges Golfhotel" der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in Hohen Wieschendorf zubilligen und bestimmt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:  durch den Golfplatz, 

- im Osten: durch den Golfplatz,

- im Süden: durch die bebauten Grundstücke

 "Birdieweg" Nr. 2a, 2b, 2c und 4a, 4b, 4c

 sowie die Stellplatzanlagen nördlich des "Birdiewegs",

- im Westen: durch die Straße "Am Golfplatz".

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 ist ebenfalls dem beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussvorlage im digitalen Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage