08.11.2022 - 8.6 Bebauungsplan Nr. 34 "ehemaliges Golfhotel" der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in Hohen Wieschendorf.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

-  im Norden:  durch den Golfplatz, 

-  im Osten: durch den Golfplatz,

-  im Süden: durch die bebauten Grundstücke "Birdieweg" Nr. 2a, 2b, 2c und                4a, 4b, 4c sowie die Stellplatzanlagen nördlich des "Birdiewegs",

- im Westen: durch die Straße "Am Golfplatz".

 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 ist ebenfalls dem               beigefügten Übersichtplan zu entnehmen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sauna auf der projektzugehörigen Freifläche sowie Anlage einer Streuobstwiese auf einer Fläche, die nicht dem Projekt zugeordnet ist, sowie in der Regelung der Flächen für die Nebenanlagen. Der derzeitige Bestand der Ferienapartmentanlage soll mit der Bauleitplanung planungsrechtlich gesichert werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussvorlage im digitalen Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage