18.08.2022 - 13 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Do, 18.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:34
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 11.1
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt die Weiterführung des bestehenden Ingenieurvertrages für das Teilprojekt „Trinkwasserversorgung Strandkorbvermieterhäuser“ im Rahmen des Projektes „Dünenpromenade“, sofern die Förderfähigkeit schriftlich bestätigt wird.
Die Kurverwaltung wird beauftragt entsprechende Fördermittel einzuwerben.
TOP 11.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Installation von maximal 3 Überwachungskameras im Zentrum des Ostseebades um zukünftigen Vandalismusschäden vorzubeugen. Primär überwacht werden sollen Kurpark, Seebrückenvorplatz und Dünenpromenade.
Die Gemeinde übernimmt einen Kostenanteil von 40%. Die Kurverwaltung wird beauftragt den Auftrag gemäß den vorliegenden Angeboten zu vergeben, vorbehaltlich einer schriftlichen Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten.
TOP 11.3
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, zur Sicherung und Regelung baulicher Anlagen im Bereich der „Kaffeegärten“, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a mit einem Planungsbüro fortzuführen.
TOP 11.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, ein Vermessungsbüro für die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes und deren Analyse zur Einleitung des Umlegungsverfahrens Friedrich-Engels-Straße in Boltenhagen zu beauftragen.
TOP 11.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, den Antrag auf Errichtung einer Wallbox auf einer gepachtete Teilfläche abzulehnen.
TOP 11.6
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Variante: Die Verpachtung aller Flurstücke an einen Landwirtschaftsbetrieb mit einen jährlich, laufenden Pachtvertrag.
TOP 11.7
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
Das Nutzungskonzept abzulehnen.
TOP 11.8
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt ein 5 jährigen Pachtvertrag für eine Teilfläche an die Antragsteller mit dem Zusatz, dass sollten die Antragsteller entsprechende Flurstücke veräußern auch der Pachtvertrag seitens der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gekündigt werden kann. Eine extensive Bewirtschaftung ist zu vereinbaren.
TOP 11.9
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Kaufantrag für die mit einem Bungalow bebaute Teilfläche abzulehnen und an der Räumungsfrist festzuhalten.
TOP 11.10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Verlauf des geplanten ländlichen Wegeausbaus von der L 03 bis Wichmannsdorf Ausbau in der Trasse des vorhandenen Weges zu legen und die angrenzende Flurstückssituation zu bereinigen. Weiterhin wird beschlossen, eine separate Trasse für eine spätere Bepflanzung mit einzuplanen.
TOP 11.11
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt eine Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsbeistand in einem Verwaltungsstreitverfahren zu beauftragen.
TOP 11.12
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Widerspruch gegen den Bescheid vom 29.06.2022 für das Vorhaben: Umnutzung eines sanierten Wohnhauses in ein Gästehaus mit zwölf Betten und einer Wohnung für den Eigenbedarf + Antrag auf Ausnahme, nicht zurückzunehmen.
TOP 11.13
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt Widerspruch einzureichen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei ist als Rechtsbeistand für das bevorstehende Widerspruchsverfahren und das ggf. bevorstehende Verwaltungsstreitverfahren zu beauftragen.
TOP 11.14
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
1. Der Widerspruch des Bürgermeisters gegen den unter Beschlusspunkt 2 zum TOP NÖ 5.1 in der Sitzung vom 14.06.2022 von der Gemeindevertretung gefassten Beschluss ist berechtigt.
2. Die Gemeindevertretung lehnt folgenden unter Beschlusspunkt 2 zum TOP NÖ 5.1 in der Sitzung vom 14.06.2022 unterbreiteten Beschlussvorschlag ab:
Antrag 2)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Abmahnungen unverzüglich durch den Bürgermeister zurückzunehmen und nicht nur aus der Personalakte zu entfernen sind.