18.08.2022 - 9.8 Grundsatzbeschluss über die Organisation und Du...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Datum:
- Do, 18.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:34
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:
- Die Aufgaben „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden wieder eigenständig durch die Gemeinde wahrgenommen.
- Die Kurverwaltung Boltenhagen übernimmt die Aufgabe für die Gemeinde und ergänzt unter § 2 der Eigenbetriebssatzung einen weiteren Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“.
- Es erfolgt eine jährliche Abrechnung durch die Kurverwaltung an die Gemeinde über das Amt Klützer Winkel.
Die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen und das Amt Klützer Winkel werden beauftragt, den vorgenannten Grundsatzbeschluss umzusetzen.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Abstimmungsgespräch mit dem Bürgermeister und Kurdirekt am 6. Oktober 2022 durchgeführt. Die KV wird die Änderung der Eigenbetriebssatzung gemeinsam mit dem Rechtsanwalt beraten und vorbereiten. Die Aufgaben werden für diesen Winter durch die Kurverwaltung wahrgenommen. Eine Abrechnung erfolgt wie in den Vorjahren über die Gemeinde nach der Wintersaison.