16.06.2022 - 12 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 10.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufnahme eines Darlehens.

 

TOP 10.2

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, das vorzeitige Ausscheiden einer Mitarbeiterin. Der Aufhebungsvertrag ist durch die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen vorzubereiten.

 

TOP 10.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.01.2022 zu bestätigen.

 

TOP 10.4

Von der Tagesordnung genommen, da diese Angelegenheit bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am vergangenen Dienstag abgehandelt wurde.

 

TOP 10.4.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, eine Mitarbeiterin einzustellen. Die Kurverwaltung wird beauftragt die Vertragsunterlagen entsprechend vorzubereiten.

 

TOP 10.4.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Einen notariellen Überlassungsvertrag für ca. 100 m² Straßenfläche des Flurstücks 134/14, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen gem. Markierung auf anliegendem Luftbild kostenfrei von dem Eigentümer an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
  2. Nach Abschluss des notariellen Überlassungsvertrages an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zieht die Gemeinde die Bescheide über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zurück und verzichtet somit auf die Ausübung.
  3. Die Gemeinde Boltenhagen übernimmt die Kosten für die Änderung des B-Planes.

 

TOP 10.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Auftrag für den Einbau eines Fettabscheiders für die Fischhalle Tarnewitz an eine Firma zu vergeben.

 

TOP 10.6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag auf Beschulung an einer örtlichen nichtzuständigen Grundschule zuzustimmen.