21.04.2022 - 8.2 Wallaufschüttung am Campingplatz

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Giewald hinterfragt erneut den Sachstand. Herr Wardecki teilt mit, dass bereits ein Vorort-Termin seitens des Amtes erfolgt ist.

 

Es soll geprüft werden, warum das noch nicht beseitigt wurde.

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Auf einem Vororttermin mit dem Betreiber, Herrn Brüsewitz vom Wasser- und Bodenverband und der Amtsverwaltung wurde festgestellt, dass der Wall bzw. die Erdaufschüttung genehmigungspflichtig ist.

Der Betreiber hat der Verwaltung gegenüber versichert einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch bis heute nicht eingereicht. Insofern wird der Wall bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht.