21.04.2022 - 8.1 Ortsbild Boltenhagen

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Wortprotokoll

 

Herr Giewald bemängelt die Errichtung einer Baracke in der Außengastronomie der Villa Seebach und hinterfragt, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Herr Wardecki bestätigt, dass seine Anfrage bereits im Vorfeld dem Amt mitgeteilt und an das zuständige Bauordnungsamt des LK weitergeleitet wurde. Eine Antwort liegt jedoch noch nicht vor.

 

Frau Sagemann sieht dies ähnlich kritisch und fragt, ob dort entsprechende Konzession vorliegt.

 

In diesem Zusammenhang möchte Herr Klein wissen, ob eine entsprechende Baunutzungsvereinbarung für den Bierwagen vorliegt.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Eine Konzession für den Bierwagen ist gaststättenrechtlich nicht erteilt. Die Nutzung des Kaffeegartens bzw. des Theaters ist bauplanungsrechtlich seitens der Gemeinde über eine eventuelle B-Planerweiterung festzustellen. In diesem Zusammenhang ist bauplanungsrechtlich die Errichtung der Kaffeegärten entlang der Mittelprommenande / Strandprommenande zu beraten. Ausgenommen dieser Planung ist der Kaffeegarten "John Brinkmann", der Ende 90iger Jahre durch das Verwaltungsgericht Schwerin im Verwaltungsrechtsstreit als Bestand festgestellt worden.

 

Ergänzung FB IV Bauwesen:

Die baulichen Anlagen im Bereich der Parkanlagen sind nicht zulässig und wurden beim Bauordnungsamt / LK NWM am 28.03.2022 angezeigt. Ein ordnungsbehördliches Verfahren wurde bereits eingeleitet.
Der Rückbau der baulichen Anlagen soll im Herbst, in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 28. Februar 2023, erfolgen.