21.04.2022 - 7.10 Beschluss über die Übertragung von Sachanlageve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Datum:
- Do, 21.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Holtz hinterfragt, wie die Kurverwaltung auf die 40 % gekommen ist und wie hoch dann die Beteiligungskosten der Gemeinde bei 40 % sind.
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden.
Daraufhin stellt Herr Holtz den Antrag, den letzten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen. Über diesen Antrag lässt Herr Wardecki sodann abstimmen.
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Es wird sich darauf verständigt, dass die Kurverwaltung allen Gemeindevertretern hinsichtlich der Anfrage von Herrn Holtz eine Erklärung zukommen lässt.
Anschließend verliest Herr Wardecki den vorliegenden Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, das im Kernhaushalt der Gemeinde Boltenhagen bilanzierte Anlagevermögen, welches durch den Eigenbetrieb genutzt wird, auf den Eigenbetrieb Kurverwaltung ohne eine Gegenleistung und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30.06.2021/ 01.07.2021 gem. beigefügter Übersicht zu übertragen.
An den jährlichen laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten beteiligt sich die Gemeinde ab dann mit 40%.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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