24.02.2022 - 12 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 10.1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 16 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 10.

 

TOP 10.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 1 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 1.

 

TOP 10.3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Vertragsänderung zum Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr in der Gemeinde Boltenhagen für die Dauer von zwei Jahren.

Weiterhin muss der Fahrplan des Shuttles überarbeitet werden, damit auch die entsprechenden Anschlussbusse erreicht werden können.

 

TOP 10.4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, in einer Schadensersatzforderungsangelegenheit in Berufung zu gehen.

 

TOP 10.5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Beratung zu beauftragen.

 

TOP 10.6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt: ein Vermessungsbüro mit den Vermessungsleistungen zu beauftragen und des Weiteren ein Ingenieurbüro mit der Erbringung der angefragten Baugrunderkundungen zu beauftragen.

 

TOP 10.7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Änderung der Niederschrift vom 18.11.2021 in TOP 13.6, gemäß einem Antrag vom 30.01.2022.

 

 

Des Weiteren gibt Herr Chr. Schmiedeberg den im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschluss zu TOP 10.8 wie folgt bekannt:

 

TOP 10.8

Die Gemeindevertretung beschließt:

In der Angelegenheit wird ein Anwalt zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beauftragt.

Die Beauftragung erfolgt durch die Stellvertreter des Bürgermeisters.

Es ist dabei insbesondere:

1. zu prüfen, ob dienstrechtliche Interessen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wahrgenommen werden können.

2. die Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden zu beantragen und vorzunehmen.

3. zu prüfen, ob eine Feststellungsklage zu erheben ist und ggf. ist die Klage zu erheben.

4. das rechtmäßige Handeln zu prüfen.

Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.