07.10.2021 - 9.4 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 07.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Grundsatzbeschluss, den einfachen Bebauungsplan Nr. 32 „Ortslage Wohlenhagen“ der Gemeinde Hohenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Der Plangeltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen (TB1 und TB2) und wird wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1:
- im Norden: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,
- im Osten: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13,
- im Süden: durch Waldflächen,
- im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.
Teilbereich 2:
- im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft (östliche
Grundstücksgrenze der Grundstücke an der Seestraße),
- im Süden: durch Waldflächen,
- im Westen: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.13 und durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Für die Umsetzung des Planungsziels werden für die allgemeinen Wohngebiete, die Sondergebiete für Ferienhäuser und das Mischgebiet unter Berücksichtigung und Anwendung des § 13a BauNVO Festsetzungen getroffen. Darüber hinaus gehende Festsetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Hohenkirchen nicht vorgesehen.
- Mit dieser Vorlage soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als öffentliche Veranstaltung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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927,3 kB
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