01.07.2021 - 10.8 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Datum:
- Do, 01.07.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es kommt zu einer regen Diskussion.
Herr H.-O. Schmiedeberg ist der Ansicht, dass es keinem neuen Vertrag bedarf, sondern der derzeitige Vertrag lediglich besser ausgelebt werden sollte.
Herr Michael Steigmann bittet die Verwaltung zum Jahresende um eine Analyse, damit die Gemeinde entscheiden kann, wie mit dem Vertrag weiter umgegangen wird.
Herr Klein stellt sodann folgenden Antrag:
„Einen Verkehrsüberwacher des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde von 30 Stunden/Woche ganzjährig über die Amtsumlage und die weiteren 20 Stunden/Woche (Mai bis Oktober) sowie bei Bedarf noch einen zusätzlichen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“
Anschließend lässt Herr Wardecki über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. April 2021 (Tagesordnungspunkt Ö 8.2 - GV Bolte/21/15048) aufzuheben und folgenden neuen Beschluss zu fassen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt
- Einen Verkehrsüberwacher des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde von 30 Stunden/Woche ganzjährig über die Amtsumlage und die weiteren 20 Stunden/Woche (Mai bis Oktober) sowie bei Bedarf noch einen zusätzlichen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
- den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet.
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel vom 13. Januar 2017 wird mit Abschluss des neuen öffentlich-rechtlichen Vertrags (Ziffer 1.) gegenstandslos.
Anlagen zur Vorlage
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