27.05.2021 - 8.6 ländlicher Wegeausbau Weidenstieg und Wichmanns...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Datum:
- Do, 27.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Bräunig teilt mit, dass ihr mitgeteilt wurde, dass die Fördermittelanträge für den ländlichen Wegeausbau für den Weidenstieg und Wichmannsdorf-Ausbau bis August 2021 gestellt werden müssen. Sie hinterfragt, warum solange gewartet werden muss und diese nicht schon jetzt gestellt werden.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
ILERL-Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde: Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Planen, bis zum Stichtag 31.08. des jeweiligen Jahres, zu stellen. Die Feststellung der Förderfähigkeit u. die Ermittlung der förderfähigen Ausgaben erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Sie trifft eine Auswahl über die (förderfähigen) Anträge auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und erstellt eine Prioritätenliste. Der Stichtag für die Ermittlung der Prioritäten der vorliegenden Anträge ist der 31.10. eines Jahres. Selbstverständlich kann ein ILERL-Antrag auch vor dem 31.08. eines Jahres zur Beurteilung eingereicht werden. Die Prioritätenliste wird aber immer erst zum 31.10. eines Jahres erstellt, egal, wann der Antrag eingereicht wurde (kein "Windhundrennen") (Realisierung ergänzt)