Herr Chr. Schmiedeberg ist der Auffassung, dass ein Schlusswort nach § 7 Abs. 4 GO lediglich nach der Beratung erfolgen darf, nicht wie beim Tagesordnungspunkt 8.6. bzw. 8.7. nach der Abstimmung. Nach der Abstimmung ist ein Tagesordnungspunkt erledigt.