22.04.2021 - 8.7 Abschluss Betreibervertrag mit dem SC Boltenhag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Do, 22.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Dana Nowotka
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung überträgt umgehend die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage in das Ressortvermögen der Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
2. Die Kurverwaltung und der Bauhof sichern ab, dass Mitglieder des Vereins – unter Einhaltung der Corona-Vorschriften – weiterhin die Sport-, Spiel- und Freizeitanlage nutzen können. Dafür ist der Platz entsprechend herzurichten.
3. Die Kurverwaltung erarbeitet ein Betreiberkonzept, welches die Nutzung der Sport-, Spiel- und Freizeitanlage regelt. Dabei sind die Belange der Sportler des Vereins – wie in gewohnter Weise – vollumfänglich zu berücksichtigen. Ein entsprechender Vertrag mit dem Sportverein ist durch die Kurverwaltung abzuschließen. Es wird weiterhin im Konzept auch festgelegt, dass die touristischen Angebote der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für diese Anlage professionell von der Kurverwaltung organisiert sind.
4. Ggf. kann die Kurverwaltung einen Platzwart einstellen.
5. Die entsprechenden Mittel für Nr. 1 – 4 werden im Wirtschaftsplan als Nachtrag aufgenommen. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich finanziell beteiligen. Insbesondere was die Nutzung durch die Vereinssportler betrifft. Die Beteiligung erfolgt aus den liquiden Mitteln des Gemeindehaushaltes.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
13 |
davon anwesend: |
12 |
Zustimmung: |
9 |
Ablehnung: |
3 |
Herr Dietmar Lehmann |
Ja |
Herr H.-O. Schmiedeberg |
Ja |
Herr Dieter Dunkelmann |
Ja |
Herr Mirko Klein |
Ja |
Herr Chr. Schmiedeberg |
Ja |
Herr Raphael Wardecki |
Nein |
Herr Kay Grollmisch |
Ja |
Herr Danny Holtz |
Nein |
Herr Günther Stadler |
Nein |
Herr Ekkehard Giewald |
Ja |
Frau Beatrix Bräunig |
Ja |
Herr Michael Steigmann |
Ja |
Nach der Beratung und Abstimmung macht der Bürgermeister Gebrauch von § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung und tätigt eine Gegendarstellung.
Die Sitzung wird sodann für 5 Minuten unterbrochen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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Anlagen
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662,3 kB
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