11.02.2021 - 16 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Raphael Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 6

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 2 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 mit einer Firma.

 

TOP 7

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 3 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 2 mit einer Firma.

 

TOP 8

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Zurückstellung der Beschlussvorlage bis verbindliche Aussagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern/LFI zur Frage des grundsätzlichen Anspruchs auf Erstattung der Mehraufwendungen und der Förderfähigkeit vorliegen.

 

TOP 9

Zurückgestellt.

 

TOP 10

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 6 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 4 mit einer Firma.

 

TOP 11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes Nr. 7 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 5 mit einer Firma.

 

TOP 12

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, das Nachtragsangebot Nr. 8 nicht anzunehmen.

 

TOP 12.1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die geltend gemachten Mehraufwendungen anzuerkennen und die Auftragssumme des Auftrages zu erhöhen.

 

TOP 12.2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Annahme des geprüften Nachtragsangebotes 1 und den Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 1 mit einer Firma.

 

TOP 13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.

Die Bestätigung des 1. Nachtrages des Sondernutzungsvertrages (mit der Ergänzung „zusätzlich 5%“ und des Pachtvertrages der stationären Strandhäuser und beauftragt die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen mit der Unterzeichnung dieser.

 

2.

An dem Grundsatzbeschluss zum Bau von Strandhäusern an den Strandaufgängen 1,2,21 (GV Bolte/20/14932) wird festgehalten und die Pachthöhe an denen der stationären Häuser ist anzupassen.

 

TOP 14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Vertragsänderung zum Vertrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr in der Gemeinde Boltenhagen zwischen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen c/o Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Rechtsanwaltsbüros abzuschließen.