03.02.2021 - 3.1 Bestätigung der Niederschrift der vorangegangen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

TOP 13

Nach dem ersten Absatz wird folgendes hinzugefügt:

„Die Abordnung erfolgt nicht mit dem konkretisierten Ziel der Versetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der beschlossenen Vereinbarung zur Abordnung einer Beamtin die Besoldungsgruppe der Beamtin (A13) aufrechterhalten werden muss, da die Abordnung befristet ist und die Beamtin nach Ablauf der Befristung zum Amt Klützer Winkel zurückkehren kann.“

 

Kritisch wird gesehen, dass bei einer Ausschreibung der Stelle Leitender Verwaltungsbeamter/Leitende Verwaltungsbeamtin eine weitere Stelle (A13) im Stellenplan geschaffen werden muss. Dies ist aus Sicht einiger Amtsausschuss-Mitglieder nur möglich, nachdem ein entsprechender Nachtragshaushalt im Stellenplan diese zweite A13-Stelle berücksichtigt hat. Im Weiteren wird deshalb diskutiert, ob die Neuausschreibung der Stelle jetzt erfolgen kann. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor Ausschreibung der Stelle Leitender Verwaltungsbeamter über einen Nachtragshaushalt der Stellenplan angepasst werden muss.

 

TOP 14

Der Beschlussvorschlag wurde nicht ordnungsgemäß protokolliert. Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, eine Teilfläche zur Größe von ca. 125 m² aus dem Grundstück Gemarkung Klütz, Flur 4, Flurstück 92/1 an die Eheleute Anja und Guntram Jung, wohnhaft Am Markt 9, 23948 Klütz zum Kaufpreis von 62,00 €/m² zu verkaufen.

Im Falle des Verkaufs sind die Kosten der Vermessung, Vertragsdurchführung und alle sonstigen Nebenkosten durch die Erwerber zu tragen. Notwendige dingliche sowie öffentlich-rechtliche Rechte sind zu bestellen (Beispielsweise Baulasten für Abstandsflächen, Grunddienstbarkeiten für Leitungen und Rettungswege). Im Weiteren ist kaufvertraglich eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von 10 Jahren zu vereinbaren. Diese ist ebenfalls dinglich zu sichern.

 

Im Weiteren wird die Niederschrift vom 25.01.2021 nebst den vorgenannten Änderungen mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt.