31.05.2021 - 8.3 Beschluss über den Abschluss von öffentlich-rec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Mo, 31.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neick äußert, dass die Gemeinde noch Fragestellungen hinsichtlich der Fahrzeugausstattung, Bekleidung der Außendienstmitarbeiter, Kontrollen und Durchsetzung der Aufgaben im Gemeindegebiet hat. Herr Longerich teilt mit, dass diese Fragen gerne im Zuge der Beratung in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kalkhorst erörtert werden können.
Die Ausschussmitglieder beraten über die personelle Ausgestaltung in den Gemeinden und über die Vertretbarkeit bei Abwesenheiten.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt,
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von zwei Mitarbeiter*innen mit insgesamt 7 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Hohenkirchen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 4 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 30 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 30 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis Oktober).
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet mit einem Personalbedarf von 15 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 15 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis September).
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst.
- den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Damshagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen.
Der Amtsvorsteher und sein/e Stellvertreter/in werden ermächtigt die öffentlich-rechtlichen Verträge nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg auszufertigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt geeignete Bewerber/innen entsprechend der Personalbedarfe der Gemeinden einzustellen. Das Entgelt bemisst sich nach der Entgeltgruppe 4 TVöD (VKA).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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94,6 kB
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