23.03.2021 - 9.4 B- Plan Nr. 33 Strandentwicklung Bereich Liebes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di, 23.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Parkplatz Liebeslaube und Infrastruktur zwischen Niendorf und Campingplatz Liebeslaube“ der Gemeinde Hohenkirchen. Der Plangeltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen (TB Ost / TB 1 und TB West / TB 2die) und wird wie folgt begrenzt:
Teilbereich Ost / TB 1:
- im Norden: durch den Strand, die westliche und südliche Begrenzung des
Campingplatzes „Liebeslaube“,
- im Osten: durch den Campingplatz „Liebeslaube“,
- im Südosten: durch den ländlichen Weg zwischen der Landesstraße L01 und
Beckerwitz Ausbau,
- im Südwesten: durch die Landesstraße L01,
- im Westen: durch die Landesstraße L01 und Strandbereiche.
Teilbereich West / TB 2:
- im Norden: durch den Strand an der „Wohlenberger Wiek“,
- im Osten: durch Strandbereiche und die Landesstraße L01,
- im Süden: durch die Landesstraße L01,
- im Westen: durch Strandbereiche und die Landesstraße L01.
Die Übersichtspläne sind der Anlage zu entnehmen.
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung der Voraussetzungen für touristische Infrastruktur am Strand in beiden Teilbereichen. Hierzu gehören sanitäre Einrichtungen, die Rettungsstation sowie die Strandversorgung. Im Teilbereich 1 ist darüber hinaus die Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr für Strandbesucher vorgesehen. Im Teilbereich 1 ist ebenso die Neuordnung des Campingplatzes durch eine neue Zufahrt und Schaffung von zusätzlichen Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr an der Rezeption und die Errichtung eines neuen Rezeptionsgebäudes vorgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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