17.12.2020 - 2.1 vorzeitige Baumfällung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Eine Einwohnerin hinterfragt, ob es grundsätzlich die Möglichkeit besteht eine vorzeitige Fällung von Bäumen zu verhindern, z. B. vor Erteilung einer Baugenehmigung, ggf. in Abstimmung mit der Gemeinde und der unteren Naturschutzbehörde.

 

Der Bürgermeister wird dies prüfen lassen und hierzu schriftlich Stellung nehmen.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Eine vorzeitige Fällung von Bäumen kann nicht verhindert werden. Für die Erteilung einer Fällgenehmigung sind verschiedene Voraussetzung zu beachten. So kann ein Bebauungsplan über die Festsetzung von Bäumen bestimmen, die Baumschutzsatzung greifen oder es liegen Gutachten über den Zustand eines Baumes/ Bäume vor, die das Fällen von Bäumen regeln.