Hier kommt es immer wieder zu vermehrtem Wildwechsel. Der Eigentümer der umzäunten Flächen ist anzuschreiben, dass der Zaun instandgesetzt werden muss.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Zur Aufforderung des Eigentümers/der Eigentümer besteht/bestehen keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.