Die Verwaltung wird beauftragt eine Fläche in der Friedrich-Engel-Straße 5 zu prüfen. Es soll beraten werden, ob diese Fläche geeignet ist für das Gemeinschaftshaus.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Baurecht nach §34 BauGB gegeben, Gestaltungssatzung Friedrich - Engels Straße der Gemeinde Boltenhagen beachten, ggf. Voranfrage über den LK NWM hinsichtlich Baurecht