25.06.2020 - 12 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Steigmann erläutert die Empfehlung des Bauausschusses. Die Gemeindevertretung erteilt Herr Mahnel Rederecht und beantwortet alle aufkommenden Fragen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für den zentralen Bereich des "Alten Sportplatzes" "Hotel a-ja Resort Boltenhagen" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten: durch die Ostseeallee,

-          im Südosten: durch einen ca. 20 - 25 m breiten Teil des "Alten Sportplatzes",                                           der an               das Grundstück Ostseeallee 48a, b, c mit seiner Zufahrt                                           angrenzt,

-          im Südwesten: durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

-          im Nordwesten: durch das im Bau befindliche Seniorenpflegeheim.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

-          Errichtung eines a-ja Resorts (Hotel) mit 240 Zimmerachsen (ca. 450 Betten je nach Zimmerart als Doppelzimmer, Suiten oder behindertengerechte Zimmer),

-          öffentlicher Wellnessbereich (Schwimmbad mit Saunabereich und Spa-Bereich als Nivea-Haus),

-          öffentlich zugängliche Gastronomie mit Innen- und Außenplätzen,

-          Stellplätze für die Hotelanlage.

Mit der Erweiterung des Plangeltungsbereiches wird zusätzlich folgendes Planungsziel verfolgt:

-          Stellplätze für die Hotelanlage,

-          Bei Bedarf Errichtung von Personalwohnen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss mit der Erweiterung des Plangeltungsbereiches ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage