05.02.2020 - 11 Satzung der Gemeinde Damshagen über die Ergänzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Beschlussvorlage.

 

Es wird sich darauf verständigt, dass kein zusätzlicher Hydrant notwendig ist und somit nicht errichtet werden soll. Die Löschwasserversorgung ist lt. Brandschutzbedarfsplan zu 100 Prozent sichergestellt. Ein zusätzlicher Hydrant ist auch nach Auskunft des Zweckverbandes aufgrund der geringen Leitungsgröße nicht sinnvoll.

 

Mit dieser Änderung stellt Frau Krüger die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

 

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Hof Reppenhagen, südwestlicher Bereich und südlich der Lindenstraße bestehend aus der Planzeichnung und den inhaltlichen Festsetzungen als Satzung.             

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Hof Reppenhagen und wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten:  durch die Lindenstraße,

- im Osten:         durch Teichstraße,

- im Südosten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten:  durch das Grundstück Lindenstraße 1.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

 

 

Die o. g. Änderungen sind zu beachten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss in Verfahrensordner eingepflegt. Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet 

 

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Anlagen zur Vorlage