05.03.2020 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt.

 

2. Im Gegensatz zu den leicht gesunkenen Gäste- und Übernachtungszahlen im Ostseebad Boltenhagen konnte bei den tagesbesucherabhängigen Umsatzerlösen generell ein positiver Anstieg verzeichnet werden. Der Trend zu kürzeren Aufenthalten spiegelt sich auch in 2018 im Verhalten der Gäste des Ostseebades Boltenhagen wieder. Im Jahr 2018 lag die Verweildauer bei 5,4 Tagen (i.V. 5,3 Tage). Mit dem leichten Rückgang an Übernachtungsgästen geht ein Rückgang der Kurbeiträge von 2,9 % einher.

Der Materialaufwand gegenüber 2017, etwa in Höhe des Umsatzzuwachses, ist auf die Durchführung neuer, umfangreicher sowie qualitativ hochwertiger Veranstaltungen sowie die damit verbundene Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen inklusive technische Betreuung zurück zu führen.

Der Anstieg des Personalaufwandes ist durch tarifliche Anpassungen und der Rückkehr eines langzeitkranken Beschäftigten begründet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten trotz Mehraufwendungen in unterschiedlichen Bereichen gesenkt werden. Die Einsparungen kompensieren die höher angefallenen Personalaufwendungen.

Durch fehlende Großinvestitionen ist das Abschreibungsvolumen auf TEUR 346 weiterhin gesunken. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde vollständig für Investitionen in das Anlagevermögen verauslagt. Es ergab sich ein Rückgang des Finanzmittelfonds um TEUR 252 auf TEUR 611.

Der Rückgang des Jahresergebnisses ist größtenteils durch geringere neutrale Erträge aus Rückstellungsauflösungen im Vergleich zum Vorjahr begründet.

In 2018 wurde ein Jahresgewinn von T€ 129 erzielt.

 

3. Der Landesrechnungshof M-V gibt den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit               Schreiben vom 17.09.2019 nach Durchsicht frei.

 

4. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Crowe Möhrle Happ Luther GmbH, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

5. Entlastung der Kurdirektorin des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage