05.03.2020 - 12 VE Plan Nr. 7 "Tarres Resort" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 05.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steigmann erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Herr Klein berichtet über die Empfehlung des Bauausschusses.
Herr Stadtler hinterfragt, ob der SPA-Bereich auch von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die anwesende Planerin bejaht dies und informiert ausführlich über den geplanten SPA-Bereich.
Im Anschluss kommt es zu einer regen Diskussion hinsichtlich der geplanten Schwimmbadgröße.
Weiterhin verständigt man sich dazu, dass die Beschlussvorlage zu ändern ist. Diese soll nur noch als „Beschluss“ und nicht mehr als „Grundsatzbeschluss“ tituliert werden.
Im Anschluss lässt Herr Wardecki über die Empfehlung des Bauausschusses abstimmen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Lageplan vom 27.11.2019 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7; er gilt derzeit als derjenige Lageplan des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
- Als Planungsziele werden bestätigt (gemäß Anlage gemäß Anlage "Planerische Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Tarres Resort" – Stand: November 2019):
Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen und insgesamt maximal 78 Studios (Erweiterung auf 92 Studios bei gleicher Fläche und Bettenanzahl möglich),
Errichtung von 23 Doppelhäusern mit insgesamt maximal 46 Doppelhaushälften (max. 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte) und
Errichtung von 4 Einzelhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten je Einzelhaus.
Folgende Reihenfolge ist im Durchführungsvertrag festzuschreiben:
1. die Hotelanlage
2. die Einzel- und Doppelhäuser im Inneren des Plangebietes
3. die drei Gebäude an der Ostseeallee
3. Das Hotel ist über die Straße "Tarnewitzer Huk" über eine Zufahrt zur Tiefgarage verkehrlich erreichbar.
Die sonstigen Ferienhäuser sind an der Ostseeallee verkehrlich anzubinden.
4. Auf der Grundlage des Lageplanes ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan zu entwickeln und die Zielsetzung mit den naturschutzfachlichen Anforderungen (insbesondere Natura 2000-Schutzgebietskulisse und Artenschutzbelange) in Vereinbarung zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 13 |
davon anwesend: | 11 |
Zustimmung: | 8 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 1 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Michael Steigmann
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Steigmann wieder in den Sitzungsreihen Platz.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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