17.12.2020 - 9 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der anliegenden Fassung. Die Veröffentlichungen nach BauGB sollen in der OZ erfolgen.

 

Zusätzlich wird beschlossen, den § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung wie folgt anzupassen:

§ 6 (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

 

über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 20.000 EUR gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 500,00 EUR pro Monat;

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage