03.03.2020 - 11 Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt

im Norden:  durch die Landesstraße L 01,

im Westen:  durch Ackerland, 

im Osten:   durch einen bestehenden Saisonparkplatz und einen Erlenbruch, 

im Süden:   durch Ackerland.

als Satzung aufzuheben.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet.