05.08.2020 - 15.2 Verwarnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zierow
- Datum:
- Mi, 05.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:17
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Somit darf nur das Amt Klützer Winkel diese Aufgaben wahrnehmen. Da in den letzten Jahren immer deutlicher wurde, dass die Gemeinden unterschiedliche Bedarfe bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs haben, werden nunmehr öffentlich-rechtliche Verträge seitens des Amtes Klützer Winkels vorbereitet. In diesen Verträgen sollen sodann die Anzahl der Mitarbeiter*innen für die Gemeinde sowie die Abrechnungsmodalitäten geregelt werden.