19.12.2019 - 9 B- Plan Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Punkte werden nochmals thematisiert:

 

1. Wünschenswert wäre, dass die Strandlounge auf der Düne installiert wird und nicht am Strand, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses Wunsches dürfte genehmigungstechnisch seitens des zuständigen StALUs sehr schwierig sein. Man verbleibt zurzeit bei dem Standort am Strand, um dieses Verfahren nicht zu stören.

 

2. Hinterfragt wird die zukünftige Vergabe der Nutzung. Seitens der Kurverwaltung wird dazu ausgeführt, dass diese Nutzung auszuschreiben wäre.

 

3.  Es werden Überlegungen angestrebt, ob mehrere Standorte für Beachlounges ausgewiesen werden sollen.

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Beschluss:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 "Beachlounge" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden,

- im Südosten: durch die Seebrücke,

- im Südwesten: durch die Düne,

- im Nordwesten: durch Flächen, die als Strand genutzt werden.

 

  1. Der Vorentwurf in Form des städtebaulichen Konzeptes wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Verfahren läuft, Auslegung März/ April 2021 geplant. 

 

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Anlagen zur Vorlage