19.12.2019 - 16 Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion SPD / LINK...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der Gemeindevertreter wird festgestellt, dass der Begriff staatlich anerkanntes Seeheilbad ein Qualitätsmerkmal für das Ostseebad Boltenhagen ist und auch als solches zu bearbeiten, zu vermarkten und zu behandeln ist.

 

Die Darstellung dessen als Schild unterhalb des Ortseingangsschildes wird sachlich diskutiert und unterschiedlich bewertet.

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert beschlossen.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Kurdirektorin gemeinsam mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 sicherstellt, dass im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die Kriterien als „staatlich anerkanntes Seeheilbad“ jederzeit erfüllt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass an den Ortseingängen unter den Ortseingangsschildern ein Zusatzschild „staatlich anerkanntes Seeheilbad“ – wie in Heiligendamm – unverzüglich anzubringen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

1

Ablehnung:

4

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage