24.10.2019 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Strandhotel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wardecki übergibt das Wort an Herrn Steigmann. Herr Steigmann tätigt ausführliche Erläuterungen zum Sachverhalt. Anschließend lässt Herr Wardecki über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss, das Trafohaus auf dem Bauhofgelände und unmittelbar umgebende Flächen für eine Komplexmaßnahme des Artenschutzes im Zusammenhang mit der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 bereitzustellen. Die artenschutzrechtlichen Möglichkeiten und die kostenseitigen Anforderungen sind im Zuge der Vorbereitung abzustimmen. Maßnahmen im Zusammenhang mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 sind zu Lasten dieses Planes festzulegen.

 

  1. Der Beschluss bezieht sich auf Teilflächen des Flurstücks „Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, Tarnewitz, Flur 3, Flurstück 9/91.“
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die artenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht wie erst beabsichtigt im Trafohaus erfüllt, sondern auf der unmittelbar umgebenden Fläche.

 

Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat darüber hinaus ergeben, dass artenschutzrechtliche Maßnahmen z.B. im Trafohaus als vorgezogene Artenschutzmaßnahme (CEF-Maßnahme) denkbaren sind. Die Kosten müsste die Gemeinde tragen Sie könnte diese artenschutzrechlichen Maßnahmen aber über die Bauleitplanung als Kompensationsmaßnahmen für Bauvorhaben festsetzen. In jedem Falle wird für konkrete Maßnahmen im Vorfeld eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen.