24.10.2019 - 9 Ostseeallee 34/36 ehemalige Gemeindeverwaltun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wardecki übergibt das Wort an den Bauausschussvorsitzenden, Herrn Michael Steigmann. Herr Steigmann berichtet über die im Bauausschuss empfohlene Beschlussfassung. Des Weiteren teilt er mit, dass der Bauausschuss jedoch keine Empfehlung zu den Varianten der Außenansicht gegeben hat.

 

Es folgt ein Meinungsaustausch zu den unterschiedlichen Varianten A1/A2, B1/B2 und C1/C2.

 

Herr Grollmisch beantragt, den Tagesordnungspunkt zurück in den Bauausschuss zu stellen, da er erst gestern die Unterlagen erhalten hat.

Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bürgermeister erfragt, ob es seitens der Gemeindevertreter Vorschläge zu den Varianten gibt.

 

Herr Steigmann schlägt die Variante A2 vor.

Herr Stadler schlägt die Variante C1 vor.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über die einzelnen Vorschläge abstimmen.

 

Vorschlag Herr Steigmann  3 Ja-Stimmen

Vorschlag Herr Stadler 6 Ja-Stimmen

Sowie insgesamt  2 Enthaltungen

 

Im Weiteren beantragt Herr Chr. Schmiedeberg, dass in der Planzeichnung das Wort „Tiefgaragenzufahrt“ auf der Wiesenfläche zu streichen ist.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über die Empfehlung des Bauausschuss sowie der Ansichtenvariante C1 und der Streichung des Wortes „Tiefgaragenzufahrt“ in der Planzeichnung abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das beigefügte städtebauliche Konzept als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c. Insbesondere sind folgende Punkte gemäß den Anlagen (Baubeschreibung vom 30.04.2019, Lageplan vom 25.04.2019, Übersichtsplan GRZ vom 29.04.2019, jeweils von ALTHEN Architekten) zu berücksichtigen:

 

  • Abbruch der vorhandenen Gebäude,
  • Neubebauung mit 5 Gebäuden für insgesamt 35 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten,
  • Tiefgarage unterhalb der südlichen Gebäude 3, 4, 5 für Kfz-Stellplätze, Fahrrad-Stellplätze und Abstellräume,
  • 1,7 Kfz-Stellplatz je 1 Wohneinheit,
  • Sicherung des Stellplatzbedarfes bzw. Zufahrt zur Tiefgarage durch Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen nördlich des Parkplatzes, die Wiesenfläche bleibt erhalten (Streichung des Wortes „Tiefgaragenzufahrt“ in der Planzeichnung), das Toilettenhaus kann weiterhin an der Stelle verbleiben, wo es bislang gestanden hat,  die Versetzung der Schrankenanlage erfolgt zu Lasten des Vorhabenträgers
  • Anliegerstraße mit Wendeanlage auf dem Grundstück von der Ostseeallee abzweigend für Anlieferung, Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Kurzzeitparker,
  • Festsetzung der Grundflächenzahl max. GRZ 0,4; zuzüglich einer Überschreitung gemäß § 19 Abs. 4 BauGB bis zu 50%,
  • Festsetzung der Geschossflächenzahl max. GFZ 0,75
  • Festsetzung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse mit insgesamt 3; hierbei ist jedoch das oberste Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden, hier 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche bzw. Festsetzung des Staffelgeschosses mittels einer Baugrenze.
  • Ansichten der Gebäude
  • Variante C1 der Außenansichten
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss wird in den städtebaulichen Vertrag übernommen.

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Anlagen zur Vorlage