12.12.2019 - 9 B-Plan Nr. 30 der Gemeinde Hohenkirchen für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Schultz, Maria
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hebt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 30 vom 26.09.2019 bei gleichzeitiger Reduzierung des Plangeltungsbereiches um eine Teilfläche des Flurstücks 46/46 auf. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist nochmals zu fassen.
- Der Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Beckerwitz“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „Ortszentrum Beckerwitz“, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften begrenzt:
im Norden: durch den Stadtweg und daran angrenzende bebaute Grundstücke,
im Osten: durch bauliche Anlagen der Landwirtschaft,
im Süden: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung nördlich der
Straße in der Krim,
im Westen: durch die Ostseestraße.
sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer von sechs Wochen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Änderungen aus dem Bauausschuss, sind nach der Prüfung des Planungsbüro Mahnel mit einzuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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