07.11.2019 - 10 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 176 Kommunalverfassung M-V, keinen Gesamtabschluss gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V aufzustellen. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht nach § 73 Absatz 3 erstmals für das Haushaltsjahr 2019 zu erstellen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0