26.09.2019 - 10 Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel informiert ausführlich zum Sachverhalt. Die Gemeindevertreter teilen mit, dass aus dem Beschlussvorschlag der Verfahrensvermerk gestrichen werden soll.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) begrenzt:

- im Norden:  durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
- im Osten:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen:  durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur,

 

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Hohenkirchen wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Wird in den Verfahrensordner eingepflegt und an das zuständige Planungsbüro zu weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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