26.09.2019 - 12 B-Plan Nr. 30 der Gemeinde Hohenkirchen für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Florian Klüßendorf erklärt sich für befangen.
Herr Mahnel stellt seinen Entwurf zur Beschlussvorlage vor. Seitens der Gemeindevertreter werden alle Fragen beantwortet. Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt.
Sie teilen ihre Änderungswünsche Herrn Mahnel mit. Das Planungsbüro wird die gewünschten Änderungen einarbeiten.
Der Bürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag, mit den mitgeteilten Änderungen abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Beckerwitz“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet „Ortszentrum Beckerwitz“, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften begrenzt:
im Norden: durch den Stadtweg und daran angrenzende bebaute Grundstücke,
im Osten: durch bauliche Anlagen der Landwirtschaft,
im Süden: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung nördlich der Straße in der Krim,
im Westen: durch die Ostseestraße.
sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer von sechs Wochen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 11 |
davon anwesend: | 9 |
Zustimmung: | 8 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Florian Klüßendorf
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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