23.05.2019 - 8 B- Plan Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr H.-O. Schmiedeberg, Herr Mirko Klein und Herr Chr. Schmiedeberg erklären sich für befangen. Frau Bräunig übernimmt die Sitzungsleitung. Sie verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Dorf Tarnewitz".

 

  1. Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz.

Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 in Tarnewitz wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden:  durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit der

Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),

-       im Osten:  durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke mit

  Hausnummer 4 und 5 (Flurstücke 16/14 bzw. 16/13),

-       im Süden:  durch das Grundstück mit Hausnummer 6a (Flurstück 16/34),

-       im Westen:  durch die Erschließungsstraße.

 

  1. Das Planungsziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 besteht in Folgendem:

-          Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche für das allgemeine Wohngebiet gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

3

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr H.-O. Schmiedeberg, Herr Mirko Klein, Herr Chr. Schmiedeberg

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Chr. Schmiedeberg wieder die Sitzungsleitung.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 26.06.2019.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage