16.04.2019 - 22 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bräunig informiert die Gemeindevertreter zum Sachverhalt und der stattgefundenen Beratung im Kurbetriebsausschuss.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt.

 

  1. Im Gegensatz zu den leicht gesunkenen Übernachtungszahlen konnte bei den Gästeankünften im Ostseebad Boltenhagen ein positiver Anstieg verzeichnet werden. Der Trend zu kürzeren Aufenthalten spiegelt sich im Verhalten der Gäste wieder und damit einher geht ein Rückgang der Umsatzerlöse von 1,55 %.

Aufgrund höherer Kostenerstattungsanteile für Leistungen des Bauhofes  liegen die Umsatzerlöse des Kurbetriebes in etwa auf Vorjahresniveau. Die betrieblichen Aufwendungen wie zum Beispiel für Instandhaltungen nach Vandalismus und Aufbruchschäden sind deutlich gestiegen.

Durch fehlende Großinvestitionen ist das Abschreibungsvolumen auf TEUR 372 weiterhin gesunken. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde vollständig für Investitionen in das Anlagevermögen verauslagt. Es ergab sich ein Rückgang des Finanzmittelfonds um TEUR 68 auf TEUR 863. 

Der Betriebsergebnisrückgang wird nahezu vollständig durch die anteilige Auflösung der nicht mehr erforderlichen Rückstellungen für Rekultivierung des Lagerplatzes für Strandräumgut in Höhe von TEUR 230 kompensiert. Das Jahresergebnis ist zu großen Teilen durch diese außerordentliche Rückstellungsauflösung geprägt. In 2017 wurde somit ein Jahresgewinn von TEUR 281 erzielt.

 

  1. Der Landesrechnungshof M-V gibt den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Schreiben vom 22.03.2019 nach Durchsicht frei.

 

 

  1. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Crowe Möhrle Happ Luther GmbH, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an    7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

 

  1. Entlastung der Kurdirektorin des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Eine Veröffentlichung ist am 02.05.2019 erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage