31.01.2019 - 9 Städtebauliche Leitlinien zur Entwicklung und S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Datum:
- Do, 31.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Leitlinien:
Für alle Gebäude gilt
- In EH ist immer eine untergeordnete Nutzung als FEWO möglich.
- Bei erteilter und genehmigter Nutzung als FEWO in MFH hat die Nutzung Bestand. Eine nicht genehmigte – somit illegale Nutzung – soll unterbunden werden. Es geht nur um FEWO, keine Praxis o.Ä.
Bei illegaler Nutzung soll es dem Eigentümer möglich sein, diese bis zum 31.12.2024 zu beenden. Für die vorhandene Nutzung ist als Stichtag der 31.12.2018 festzulegen und der Nachweis zu erbringen, dass Kurabgaben abgeführt wurden, oder ein Vertrag mit einem Vermietungsservice besteht
Bungalows
- Auf dem Grundstück des EFH – Eigentümers dürfen FEWO sein
- Bungalow- und Wochenendhaussiedlungen haben Bestandsschutz
Hotels
Sind nicht zu betrachten
Härtefallregelung
- Von der Gemeindevertretung können Ausnahmen beschlossen werden
Parallel ist abzuprüfen, ob ein befristetes Baurecht für illegal genutzte Ferienwohnungen eingeräumt werden kann, bis es zu einem Eigentümerwechsel auch durch Erbfolge kommt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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976,1 kB
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