16.05.2019 - 10 B- Plan Nr. 28 der Gemeinde Hohenkirchen für di...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen übergibt das Wort an Herrn Mahnel. Herr Mahnel erläutert ausführlich die Planzeichnung und teilt mit, dass die Empfehlungen des Bauausschusses bereits in die vorliegenden Unterlagen eingearbeitet wurden.

 

Es folgt eine rege Diskussion mit den anwesenden Einwohnern.

 

Die im Teil B – Text vorgeschlagenen Varianten werden ausführlich besprochen. Die Größe der Baugrundstücke bleibt bei 750 qm. Hinsichtlich der Gestaltung und Proportion der Baukörper bleibt es bei den Verhältnissen in 1.1)  2 : 1 und in 1.2) 1,5: 1.

 

Die Frage zur dauerhaften Sicherung des Dorfplatzes, muss abschließend im Erschließungsvertrag geklärt werden.

 

Im Gebiet WA 7 wird die Tiefe der überbaubaren Grundstücksfläche einheitlich auf eine Tiefe von 20 m bemessen. Somit werden im westlichen Bereich die überbaubaren Grundstücksflächen zu den Grundstücken an der Straße zur Schwedenschanze reduziert. Der Geltungsbereich am westlichen Rand des Gebietes WA 7 berücksichtigt die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke zur Schwedenschanze.

 

Der Bereich der Grundstücke zur Schwedenschanze 1, 3, 5,7 und die Gesamtfläche zwischen dem Teich und der Ausgleichsfläche wird gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet „Dorfmitte“ der Gemeinde Hohenkirchen bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) begrenzt:

 

-          im Norden: durch vorhandene Bebauung an der Straße „Am Golfplatz“ und am

 Birdieweg sowie durch den Golfplatz,

 

-          im Osten: durch vorhandene Ferienhäuser (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 27),

 

 durch die Stellplatzanlage (B-Plan Nr. 27), durch Flächen für die Land-wirtschaft,

 

-          im Süden: durch die Straße „Zum Anleger“, durch Flächen für die Landwirtschaft,

 

-          im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft und durch bebaute Flächen in der

 Ortslage Straßen „Am Dorfteich“ und „Zum Anleger“ und im nördlichen Bereich durch               die Straße „Am Golfplatz“ sowie vorhandene Bebauung am Birdieweg

 

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Zum Plangeltungsbereich gehört im westlichen Bereich die Zufahrt zum Erdbeerhof.

 

2.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Hohenkirchen wesentlichen bereits vorliegen-den umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens je-doch für die Dauer von 30 Tagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

 

3.

In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

 

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