21.02.2019 - 9 Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung über den Bebauungsplan Nr. 3 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:  durch die Landesstraße L 01,
- im Westen:  durch Ackerland, 

- im Osten:  durch einen bestehenden Saisonparkplatz und einen Erlenbruch, 

- im Süden:  durch Ackerland.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.

 

2. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. In Verfahrensordner eingepflegt

 

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Anlagen zur Vorlage

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