17.01.2019 - 2.1 Widmungsverfügung

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

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Herr Nörenberg-Stender hinterfragt, ob im städtebaulichen Vertrag geregelt ist, dass die Gemeinde Hohenkirchen Straßenbaulastträger ist. Dies wird von Herrn van Leeuwen verneint.

 

Die Widmungsverfügung muss diesbezüglich dringend abgeändert werden und erneut veröffentlicht werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Da es sich bei der Straße "Bades Huk" um eine Privatstraße handelt, ist eine Widmungsverfügung nicht notwendig.