17.01.2019 - 11 Beschluss zur Satzung über ein besonderes Vorka...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Gemeinde hat in Erwägung gezogen eine Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich zu erlassen. Herr Mahnel bezieht fachlich Stellung und erläutert ausführlich die Unterschiede zwischen allgemeinem Vorkaufsrecht und besonderem Vorkaufsrecht, begründet auf einer Satzung.

 

Das allgemeine Vorkaufsrecht würde erst Anwendung finden, wenn der B-Plan bereits weiter vorgeschritten wäre, z. B. wenn die öffentliche Auslegung bereits begonnen hätte. Dies ist jedoch noch nicht der Fall.

Eine Vorkaufsrechtssatzung kann nicht erlassen werden, um das besondere Vorkaufsrecht ausüben zu können, da die Flächen als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden.

 

Alle in diesem Zusammenhang gestellten Fragen werden von Herrn Mahnel ausführlich beantwortet.