Eine Bürgerin hinterfragt, ob die Möglichkeit besteht, die Grünschnittannahme zu einem früheren Zeitpunkt beginnen zu lassen, da aufgrund des Naturschutzrechtes Hecken- und Gehölzpflege nur bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen.
Der Bürgermeister lässt eine Satzungsänderung vom Amt prüfen.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Eine Satzungsänderung wird durch die Verwaltung geprüft.